
ASB-Schnelltestzentrum Barsinghausen
ASB-Schnelltestzentrum Bückeburg
ASB-Schnelltestzentrum Bodenwerder
ASB-Schnelltestzentrum Hagenburg
ASB-Schnelltestzentrum Ottenstein
ASB-Schnelltestzentrum Rodenberg
Die Testdurchführung in unseren Testzentren erfolgt ausschließlich durch besonders geschultes, medizinisches Personal unter Einsatz von Testkits, die zur professionellen Anwendung vorgesehen sind und nachweislich die von Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und Robert Koch-Institut (RKI) festgelegten Kriterien für Antigen-Tests (BfArM-Listung) erfüllen. Die Testung ist unabhängig vom Wohnort der Testperson. Jede und jeder kann sich bei uns testen lassen.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Zum Nachweis der Identität halten Sie bitte ein gültiges, amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (Führerschein, Personalausweis) bereit.
Zusätzlich zur Wartezeit nach dem Test, die wir die Testpersonen bitten einzuhalten (ca. 20 Minuten), sollte je nach Besucheransturm ggf. eine Wartezeit vor der Testung eingeplant werden. Wartezeiten können verringert werden, in dem Sie sich das notwendige Formular für Ihre Einverständniserklärung herunterladen und vollständig leserlich ausgefüllt und unterzeichnet mitbringen. Selbstverständlich stellen wir Ihnen die Formulare aber auch vor Ort zur Verfügung.
Sobald das Testergebnis vorliegt, erhalten die getesteten Personen eine Bescheinigung über das Testergebnis mit dem Datum und der Uhrzeit der Testung in Papierform, per E-Mail oder in der Corona-Warn-App. Bis zur Ausgabe der Bescheinigung sollten sich die Testpersonen nach Möglichkeit im Testzentrum aufhalten.
Negatives Testergebnis | Positives Testergebnis |
Bei einem negativen Testergebnis kann die Person das Testzentrum mit der Bescheinigung verlassen. Der Nachweis wird i.d.R. innerhalb der folgenden 24-Stunden anerkannt. | Bei einem positiven Testergebnis werden die erfassten Personendaten sowie das Ergebnis dem Gesundheitsamt gemeldet. Die gestestete Person muss einen PCR-Test durch einen niedergelassenen Arzt durchführen lassen. Die positv getestete Person wird über die Notwendigkeit der sofortigen Isolation (Quarantäne) aufgeklärt und darüber informiert, dass eine Erreichbarkeit für das Gesundheitsamt gewährleistet werden muss. |