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Bevölkerungsschutz und Vorsorge

PSNV für Betroffene

Betroffene sind in den meisten Fällen völlig unvorbereitet im Umgang mit Extremsituationen und Notfällen. Sie werden aus ihrem täglichen Leben gerissen und reagieren auf unterschiedlichste Arten. Hierbei kann es leicht zu einer lang anhaltenden psychischen Belastung kommen. Wir werden im Rahmen der Akuthilfe bei solchen Notfällen ehrenamtlich und unentgeltlich tätig.

Eine Mitarbeiterin der Psychosozialen Notfallversorgung sitzt in der geöffneten Tür eines Fahrzeugs. An ihren Beinen lehnt ein kleines,ängstlich blickendes Mädchen. Die ASB-Mitarbeiterin spricht mit dem Kind,zeigt ihr einen Delphin aus Stoff

Die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) versteht sich als Akuthilfe im Sinne von „Erste Hilfe für die Seele“. Das ASB-Team kümmert sich dabei sowohl um Betroffene und deren Angehörige als auch um die Einsatzkräfte

Foto: Sven Grabe

Es gilt hierbei, gegebenenfalls folgende Zielgruppen zu betreuen:

  1. primär Betroffen: Sie sind direkt in das Ereignis verwickelt, so zum Beispiel Opfer, Ersthelfer
  2. sekundär Betroffene: Sie sind indirekt in das Ereignis verwickelt, so zum Beispiel Zeugen
  3. tertiär Betroffene: Sie sind nachträglich in das Ereignis verwickelt, so zum Beispiel Angehörige

Durch die Begleitung an der Einsatzstelle soll diesen beim Umgang mit der extremen Situation geholfen werden.

Die geschieht in erster Linie durch eine gezielte Gesprächsführung und Beratung vor Ort. Die Betroffenen haben dadurch einen permanenten und kompetenten Ansprechpartner, sodass sich Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst um andere wichtige Aufgaben im Einsatz kümmern können.

Diese Begleitung der Betroffenen kann sich auf die Weitergabe von wichtigen Informationen und Erklärung von Abläufen beschränken. Sie kann aber auch fortgeführt werden, bis das soziale Netz, gesellschaftliche oder familiäre „Netz" der Betroffenen greift.

Einsatzindikatoren bei Betroffenen

  • Reanimation oder Todesfall unter besonderen Umständen oder Vereinsamung der Hinterbliebenen
  • massive Erfahrung von Gewalt zum Beispiel Überfälle, Geiselnahme, sexuelles Trauma, gewalttätige Familienkonflikte
  • schwere Unfälle im Verkehr, auf den Schienen oder bei der Arbeit: zur Betreuung von Fahrpersonal oder anderen unmittelbar Betroffenen, wie zum Beispiel Augen- oder Ohrenzeugen
  • Brände mit Schwerverletzten, Toten oder bei Evakuierungen
  • Suizid oder Suizidversuch
  • schwere Verletzung oder Tod eines Kindes, zum Beispiel bei Verdacht auf plötzlichen Tod eines Säuglings oder durch einen Unfall
  • Überbringen einer Todesnachricht an Angehörige und Hinterbliebene in enger Zusammenarbeit mit der Polizei
  • Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (MANV) beziehungsweise Großschadensereignisse

Die Einsatzdauer beträgt im statistischen Mittel etwa ein bis drei Stunden; in Ausnahmefällen auch länger.

Die Psychosoziale Notfallversorgung wird unterschieden in zwei unterschiedliche Fachbereiche: